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Allgemeine Geschäftsbedingungen von ARGUS-Filmproduktion (AFP)

1. Geltungsbereich
Die folgenden Geschäftsbedingungen der Firma ARGUS Filmproduktion gelten für alle in- und ausländischen Kunden als vereinbart. Alle Lieferungen und Leistungen der Firma ARGUS Filmproduktion erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten auch für alle Folgegeschäfte. Abweichende Regelungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Die Kollision von Bedingungen, entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt. Sie erhalten nur insoweit Gültigkeit, wenn sie durch unsere Firma schriftlich bestätigt werden. Mitarbeitern unseres Unternehmens sind nicht zur mündlichen Anerkennung abweichender Geschäftsbeziehungen befugt.

2. Vertragsgegenstand
Die vertragliche Leistung von ARGUS Filmproduktion umfasst lediglich die Lieferung der bestellten Ware ab Lager. Die Firma ARGUS Filmproduktion bearbeitet nur Bild-, Film- und Videomaterialien, die nicht gegen die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Des Weiteren werden nur Bild-. Film- und Videomaterialien bearbeitet, an denen der Auftraggeber selbst das Urheberrecht bzw. das uneingeschränkte Verfügungsrecht besitzt.

3. Angebot und Vertragsbindung
Angebote von ARGUS Filmproduktion sind grundsätzlich freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist, d. h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung aufzugeben. Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Auch Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Es gilt insbesondere der am Tag der Lieferung gültige Preis. Eine Lieferung erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Bonitätsprüfung des Bestellers.

4. Lieferung/Versand
Die Lieferzeit- und Leistungsangaben erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der Liefertage. ARGUS Filmproduktion ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferung. Sie ist auch berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen entbindet den Käufer nicht von seiner Abnahmepflicht. Daraus gestellte Schadensersatzforderungen des Käufers sind ausgeschlossen.
4.1 Lieferungsverzug
Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird ARGUS Filmproduktion in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Die Lieferung verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller der Firma ARGUS Filmproduktion die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben übergeben hat. Bei Lieferverzögerungen, welche die Firma ARGUS Filmproduktion nicht zu vertreten hat, ist die Firma ARGUS Filmproduktion berechtigt, vom Vertrag ohne vorherige Fristsetzung ganz oder teilweise zurückzutreten.
4.2 Versand
Die Gefahr geht mit der Versendung der Ware ab Lager auf den Käufer über. Alle Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, mit der Deutschen Post AG, UPS, oder andere. Lieferungen in das europäische Ausland erfolgen grundsätzlich gegen Vorauskasse. Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Lager verlässt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu können.

5. Preise
Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Versandes der Ware. Alle Preise verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten.

6. Zahlung
Die Zahlung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, per Nachnahme, Rechnung oder Vorauskasse. Alle Rechnungen der Firma ARGUS Filmproduktion sind zum Zahlungsziel ohne Skonto fällig. Es gelten die auf den Rechnungen angegebenen Zahlungsziele. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma ARGUS Filmproduktion über den Betrag verfügen kann. Wechsel werden nicht angenommen. Die Firma ARGUS Filmproduktion ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Rechnungen der Firma ARGUS Filmproduktion gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
6.1 Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzuges sind die gesamten Forderungen der Firma ARGUS Filmproduktion fällig. Die Firma ARGUS Filmproduktion ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.

7. Annahmeverzug
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Firma ARGUS Filmproduktion berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 20% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen (bzw. mindestens Euro 10,00). Der Firma ARGUS Filmproduktion bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die Firma ARGUS Filmproduktion berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Firma ARGUS Filmproduktion für die entstandenen Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal Euro 25,00 zu bezahlen. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von der Firma ARGUS Filmproduktion anerkannt. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

8. Gewährleistung/Garantie
Bitte prüfen Sie die Ware sofort nach Erhalt auf offensichtliche Mängel. Festgestellte offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche schriftlich bei ARGUS Filmproduktion einzureichen. ARGUS Filmproduktion bemüht sich um höchstmögliche Qualität bei der Digitalisierung und Verarbeitung des von ihr gelieferten Materials. Zustand und Güte der Arbeit sind jedoch stark abhängig von den erhaltenen Ausgangsmaterialien. Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung. Der Käufer hat 1 Monat Garantie auf alle Lieferungen der Firma ARGUS Filmproduktion. Es wird gewährleistet, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Leistet der Hersteller Garantie, so treten wir sämtliche sich hieraus ergebenen Garantieansprüche an den Besteller ab. Der Besteller ist verpflichtet, diese Ansprüche zunächst gegen den Hersteller, notfalls im Klageweg, geltend zu machen. Keine Gewähr wird übernommen für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungsanweisungen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie den Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen und Feuchtigkeit aller Art zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit der Firma ARGUS Filmproduktion oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von der Firma autorisiert wurden. Die Firma ARGUS Filmproduktion haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ferner nicht für mutwillige Beschädigung der Ware und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Ist die gelieferte Ware fehlerhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so behält sich die Firma ARGUS Filmproduktion das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware vor. Gelingt der Firma ARGUS Filmproduktion eine Nachbesserung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn die Firma ARGUS Filmproduktion dreimal versucht hat, dem Kunden ein einwandfreies Produkt zu liefern. Eine von der Firma ARGUS Filmproduktion bestätigter Kulanz von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Mit Öffnen der Verpackung von VHS-Bändern, Software, CD`S oder DVD`s erkennt der Käufer den Urheberrechtsschutz an. Der Umtausch von VHS-Bändern, Software, CD`s oder DVD`s bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Datenträger sind defekt. Geringfügige Abweichungen vom Kaufgegenstand bezüglich Qualität, Farbe und Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind. Offene oder bei gehöriger Untersuchung nicht erkennbarer Fehler sind schriftlich oder spezifiziert innerhalb von 4 Werktagen ab Empfang der Ware zu rügen. Das gilt insbesondere für Kopien gleich welcher Art. Aus Platzgründen muss nach 4 Tagen der Festplattenspeicher gelöscht werden. Eine Fehlerkorrektur oder Veränderung des Inhaltes ist nicht oder nur mit hohen Kosten möglich, die in diesem Fall vom Kunden zu tragen ist. Eine mögliche Fristenverlängerung muss umgehend bei ARGUS Filmproduktion beantragt werden Anderenfalls sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei durch uns entstandenen Verlust, erheblicher Beschädigung oder grober Fahrlässigkeit erstattet ARGUS Filmproduktion den Materialwert des Mediums. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

9. Widerrufsrecht
Der Käufer ist, wenn er Verbraucher ist, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Warensendung zum Widerruf des Kaufvertrags berechtigt. Zur fristwahrenden Ausübung des Widerrufsrechts genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an ARGUS Filmproduktion. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Kaufleute, Unternehmen, etc. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CD`s, Videokassetten, DVD`s), Software und versiegelten Waren. Das Produkt muss im Original-Zustand sein und wieder verkäuflich sein! Ausgenommen davon sind anerkannte Fehler auf den jeweiligen Datenträgern, die eine Garantieleistung darstellen. Der Widerruf kann schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, per E-Mail oder durch einfache Rücksendung der Ware erklärt werden.

10. Rücktritt von nicht ausgeführten Bestellungen
Die Firma ARGUS Filmproduktion kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren, die Ablehnung des Konkurs mangels Masse oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.

11. Rücksendungen
Sämtliche Rücksendungen können nur unter Vorlage der Rechnung und der Originalverpackung bearbeitet werden. Unfreie Sendungen werden von der Firma ARGUS Filmproduktion nicht angenommen. Die Umtauschware in nicht wiederverkaufsfähigem Zustand wird grundsätzlich nicht angenommen und dem Käufer erneut kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Für die Zusendung von Gegenständen an die Firma ARGUS Filmproduktion trägt der Kunde die Versandkosten und die Gefahr bis zum Eintreffen in das Lager der Firma ARGUS Filmproduktion. Gemäß Fernabsatzgesetz sind die Versandkosten der Rücksendungen bis zu einem Warenwert von EUR 40.- vom Kunden zu übernehmen. Ab einen Warenwert von EUR 40.- (gemäß Rechnung) werden die Rücksendekosten dem Kunden zusammen mit der Warengutschrift erstattet. Unfreie Sendungen werden in keinem Fall angenommen, die Versandkosten zur Firma ARGUS Filmproduktion sind vom Kunden auszulegen.

12. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Sie bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma ARGUS Filmproduktion. Erfolgt ein Zugriff durch Dritte auf die noch in den Eigentum der Firma ARGUS Filmproduktion stehenden Waren, insbesondere eine Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung, so hat der Käufer dem Dritten sogleich auf das Eigentum von der Firma ARGUS Filmproduktion hinzuweisen und sie den Zugriff unter Übersendung bzw. Übergabe etwaiger Unterlagen sofort zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Widerherbeischaffung der Kaufgegenstände aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten zu übernehmen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist die Firma ARGUS Filmproduktion berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegens-tänden vermischt, so erwirbt die Firma ARGUS Filmproduktion das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller der Firma ARGUS Filmproduktion anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an die Firma ARGUS Filmproduktion ab.

13. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
Die Firma ARGUS Filmproduktion ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Firma ARGUS Filmproduktion eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. Wenn die Firma ARGUS Filmproduktion vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde der Firma ARGUS Filmproduktion für die Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 20% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schaden, behält sich die Firma ARGUS Filmproduktion das Recht vor, diesen geltend zu machen.

14. Verwendung von Kundendaten
Die Firma ARGUS Filmproduktion ist berechtigt, alle Daten unserer Geschäftsbeziehungen, die den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

15. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz der Firma ARGUS Filmproduktion. Der Erfüllungsort ist demnach Negast.

16. Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche ist Gerichtsstand der Sitz des zuständigen Amtsgerichtes. Der Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien Stralsund.

17. Unwirksamkeit
Für die Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Ergänzung zu den allgemeine Geschäftsbedingungen von ARGUS-Filmproduktion (AFP) für Super8 / Normal8 - Überspielungen auf DVD/CD/VHS
Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit der Unterschrift rechtsverbindlich und kommt nur zustande durch Einsendung oder der persönlichen Übergabe des zu überspielenden Filmmaterials an AFP und dem ordnungsgemäß ausgefüllten Auftragsformular. Mit der rechtsverbindlichen Unterschrift unter das Auftragsformular bestätigen Sie, volljährig und rechtmäßiger Eigentümer des Filmmaterials zu sein.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Filmspulen auf einwandfreie Abspielbarkeit zu prüfen und anschließend an den Anfang zu spulen. Mehraufwand und Schäden, die AFP in dem Zusammenhang entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers; dies gilt unter anderem auch für falsch aufgespulte Filme: auf dem Kopf stehende Filme oder überhaupt nicht geklebte, nur zusammengewickelte Filme, zugeklebte Transportperforation oder falsch zusammengeklebte Filme (S8/N8 gemischt oder Perforation mal rechts, mal links). Jede Störung wird daher gesondert berechnet. Spulen, die übervoll über den Rand hinaus gewickelt wurden, werden von uns i.d.R. nicht bearbeitet. Spulen, die nicht einwandfrei montiert werden können (2-Zack, zu kleiner oder nicht normgerechter 3-Zack, oder Super8-Film auf Normal8-Spule, Tonbandspulen usw.) werden entweder mit Zuschlag für falsche Spule berechnet oder von der Bearbeitung ausgeschlossen.
Die Überspielung des Filmmaterials erfolgt standardmäßig ohne spezielle Nachbearbeitung, wie z.B. Schneiden, Vertonen, Ein- und Ausblenden etc. Weitergehende Bearbeitungen sind gegen Aufpreis selbstverständlich möglich, müssen aber zuvor genau und schriftlich vereinbart werden. Bei Super8-Tonfilmen sind Abweichungen hinsichtlich Tonhöhe/Tonqualität in Kauf zu nehmen; HiFi- oder CD-Qualität sind nicht erreichbar.
Nach Eingang der zu überspielenden Film-Spulen und Fertigstellung der jeweiligen DVD`s/VHS-Kassetten sendet Ihnen AFP eine Rechnung per eMail. Die Ware senden wir Ihnen nach Auftragsvereinbarung zurück: entweder nach Zahlungseingang (Vorkasse) oder per Nachnahme. Teilzahlungen werden von AFP nicht akzeptiert. Der Versand erfolgt grundsätzlich per versichertes Paket, AFP übernimmt keine Haftung für Schäden oder den Verlust während des Versands.
Zu erstellende DVD`s werden grundsätzlich im Format "DVD-R 4,7GB" gebrannt. Die Prüfung der Kompatibilität zum DVD - Abspielgerät des Kunden geht in jedem Fall zu dessen Lasten und auf dessen uneingeschränktes Risiko. Selbstverständlich ist eine Lieferung im Format DVD+R 4,7 GB ohne Aufpreis möglich, muss jedoch gesondert beantragt werden.
Bei jeder Überspielung sind Abweichungen im Bild und Ton oder auch hinsichtlich der Aufteilung / Verteilung der Filmspulen auf eine oder mehrere DVD`s/VHS/MiniDV - Kassetten in Kauf zu nehmen. AFP behält sich das Recht vor, manuelle Überspielkorrekturen hinsichtlich Farbe oder Helligkeits-Verstärkung nach subjektiver Einschätzung vorzunehmen; dies gilt insbesondere auch bei Filmmaterial mit Farbstich oder Fehlbelichtung. Es obliegt dem Auftraggeber, zuvor eine Überspielung mit kurzer Laufzeit vornehmen zu lassen. AFP wird sich jedoch um eine Ausführung der Arbeiten bemühen, die den Kundenvorgaben weitestgehend entsprechen. Eventuelle technische Sonderkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nach vorheriger Abstimmung gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
AFP kann vom Auftrag aus wichtigen Gründen zurücktreten, wenn sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt und Form der Erstellung gegen die für AFP maßgeblichen Grundsätze verstoßen, so u.a. erkennbar sittenwidriger Inhalt. Der Rücktritt ist dem Auftraggeber unverzüglich zu erklären.
Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Film-Spulen und stellt AFP von allen Wettbewerbs-, Urheber-, Namens-, und Markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, Wettbewerbs-, Urheber-, Namens-, und Markenrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären. AFP übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere auch für Verletzung von geltendem Recht der in Auftrag gegebenen Überspielungen.
Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig, so kann er keinen Anspruch wegen Nichtausführung oder unvollständiger Ausführung erheben. Dies gilt unter anderem auch für fehlende oder fehlerhafte Angaben zur Laufzeit und Filmformat. AFP ist in diesem Fall berechtigt, den Auftrag zu stoppen oder nach allgemeiner Geschäftserfahrung fortzusetzen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt dennoch bestehen.
Ein bestimmter Fertigstellungstermin der DVD/VHS/MiniDV- Kassetten kann nicht vereinbart werden. Wird AFP das Erstellen der DVD/VHS/MiniDV- Kassetten infolge außergewöhnlicher Umstände unmöglich, ist er von der Verpflichtung zu Erfüllung des Vertrages und von Schadensersatz befreit.
Für die Aufnahme von Filmspulen an bestimmten Positionen auf der DVD/ VHS/MiniDV- Kassette wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Überspielung auf mehrere DVD`s/VHS/MiniDV- Kassetten verteilt (gesplittet) werden muss. Eine manuelle Aufteilung ist selbstverständlich (kostenpflichtig) möglich.
AFP ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Wird eine Filmspule aus technischen oder anderen Gründen nicht überspielt, so entfällt die dafür vereinbarte Zahlungsverpflichtung. Unerhebliche Mängel in der Ausführung des Auftrages berechtigen den Auftraggeber nicht zu einem Preisnachlass. Zu Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist AFP nur verpflichtet, soweit AFP Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AFP, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsabschluß vorhersehbare Schäden begrenzt. AFP haftet nur bis in Höhe des Auftragswertes. Im Falle höherer Gewalt besteht keine Schadenersatzpflicht. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt AFP keine Haftung. Mündliche Abreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Überspielung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen richtig ausgeführten Überspielung zu verweigern.
Mängelrügen müssen gegenüber AFP bei offensichtlichen Fehlern innerhalb von 4 Tagen nach Erhalt der DVD`s/VHS/MiniDV- Kassetten bzw. der Überspielung schriftlich geltend gemacht werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch.
Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für andere besondere Leistungen trägt der Auftraggeber.
Sind einzelne Bestimmungen ungültig oder unzulässig, so sollen die übrigen Vereinbarungen trotzdem weiterhin gültig bleiben; die ungültige Klausel soll dann durch eine Klausel ersetzt werden, die dem Sinn der ursprünglichen Klausel im wirtschaftlichen Sinne am nächsten kommt.
Gerichtsstand ist Stralsund, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht. Die Vereinbarung des Gerichtsstands gilt auch dann, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist.

Stralsund, den 01. 01. 2004
ARGUS Filmproduktion

Dieter Berndt


Luftaufnahmen mit der Drohne!
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